Projektinformation
Die Bürgerwind Höhenkirchner Forst GmbH & Co. KG plant fünf Windenergieanlagen im Höhenkirchner Forst. Das Projekt wurde von den Gemeinden Egmating, Höhenkirchen-Siegertsbrunn und Oberpframmern mit Unterstützung der Landkreise Ebersberg und München vorangetrieben. Die drei Gemeinden sind die Gesellschafter der Bürgerwind Höhenkirchner Forst GmbH & Co. KG. Federführend mit der Planung beauftragt wurde die Ingenieurbüro Sing GmbH aus Landsberg am Lech. Fachkundige Unterstützung im Planungsprozess sowie bei der Information der Öffentlichkeit zum geplanten Projekt leistete darüber hinaus auch die Energieagentur der beiden Landkreise Ebersberg und München.

Die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn liegt ca. 17 km südöstlich von München. Der kreisrunde Gürtel des Höhenkirchner Forstes umschließt die Gemeinde fast vollständig. Der Höhenkirchner Forst wird durchzogen von der Grenze der beiden Landkreise Ebersberg und München. Die Gemeinde Oberpframmern und Egmating grenzen östlich des Forstes an.
 
Die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn verfügt über per Flächennutzungsplanung ausgewiesene Wind-Konzentrationsflächen, die insbesondere an die Gemeindegrenzen zu Egmating und Oberpframmern (beide Landkreis Ebersberg) heranreichen.
 
Die Planungen für das Projekt starteten 2019. Ursprünglich wollten die Gemeinden drei Windenergieanlagen - für jede Gemeinde eine - umsetzen. Der Genehmigungsantrag wurden im März 2023 eingereicht und im Oktober 2023 wurde ein Genehmigungsbescheid für drei Windenergieanlagen erteilt. Der Spatenstich fand im Mai 2024 statt und die ersten Arbeiten im Höhenkirchner Forst begannen.
 
Nach einer Klage des VLAB (Verein für Landschaftspflege, Artenschutz & Biodiversität) und dem darauffolgenden Gerichtsurteil im Juli 2024 ruhen die Bauarbeiten im Höhenkirchner Forst. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes im VLAB-Klageverfahren stellte Mängel im Genehmigungsbescheid fest, die ein ergänzendes Verfahren zur Heilung erforderlich machen. Dieses wird derzeit bearbeitet.
Um die Rechtsmäßigkeit des Bescheides wieder herzustellen, verzichtet die Bürgerwind Höhenkirchner Forst GmbH & Co. KG nach enger Abstimmung mit den zuständigen Fachstellen und Behörden auf den nördlichsten Standort WEA 1 aufgrund dessen Nähe zur Wasserschutzgebietszone II. Um den Wegfall einer Anlage zu kompensieren und das geplante Bürgerprojekt weiterhin und in gleicher Weise wirtschaftlich zu gestalten, wurde ein Genehmigungsverfahren für drei zusätzliche Windenergieanlagen angestoßen.
 

Der Windpark der Bürgerwind Höhenkirchner Forst GmbH & Co. KG wird aus zwei Windenergieanlagen des Typs Enercon E-160 mit einer Nabenhöhe von 166,6 m, einem Rotordurchmesser von 160 m und einer Nennleistung von jeweils 5,56 MW bestehen sowie aus drei Windenergieanlagen des Typs Enercon E-175 mit einer Nabenhöhe von 162m, einem Rotordurchmesser von 175 m und einer Nennleistung von jeweils 6 MW.
 
Eine Bürgerbeteiligung ist geplant. Das Besondere an dieser Gesellschaft ist, dass sich die Bürgerinnen und Bürger der drei Gemeinden als Kommanditisten direkt an den Windrädern beteiligen können. Dadurch sind Sie nicht nur reine Geldgeber, sondern werden zu Miteigentümern der Windräder, werden uneingeschränkt an den Gewinnen der Gesellschaft beteiligt und erhalten darüber hinaus umfangreiche Stimmrechte, beispielsweise in den jährlichen Gesellschafterversammlungen. Die Wertschöpfung bleibt somit in den Gemeinden und in der Region.